Beiträge zu Urheberrechte.
EU-Gerichtshof rehabilitiert: Videos in Binden endlich Scheiß-(l)egal!
Endlich ist es irgendwie so was wie offiziell: Webseitenbetreiber dürfen YouTube-Videos einbinden und müssen sich nicht darum kümmern, ob YouTube daran die Rechte hat. Zumindest der Einbinder bleibt straffrei, im Normalfall. Den etwas komplexeren Text findet ihr übrigens hier. – Und ein schööönes Videofilmchen und eine lustige Top-10-Liste in diesem Artikel hier. Aber bitte nicht niedriger als in 720p auf polnischen Wochenmärkten anbieten, jaaa?
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